Das Gewaltschutzgesetz

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Das Gewaltschutzgesetz bietet Ihnen rechtliche Möglichkeiten sich vor körperlicher, sexualisierter und psychischer Gewalt, Bedrohung und Stalking, zu schützen. Beim Familiengericht des zuständigen Amtsgerichts können Sie folgende Anträge stellen:

  • Das Kontakt- und Nährungsverbot:
    Damit wird dem gewalttätigen Partner verboten sich Ihnen zu nähern. Er muss Orte meiden, an denen Sie sich häufig aufhalten. Er darf Sie weder anrufen noch anschreiben. Dies gilt in der Regel für 6 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem ihm der Beschluss vom Gericht zugestellt wird.
     
  • Die Wohnungsüberlassung:
    Der Antrag auf Wohnungsüberlassung ermöglicht Ihnen in der Wohnung zu bleiben, der gewalttätige Partner muss die Wohnung verlassen. Wenn sie beide im Mietvertrag stehen, gilt dies zunächst für 6 Monate. So haben Sie Zeit sich das weitere Vorgehen zu überlegen.

Verstößt der gewalttätige Partner gegen die Anordnung des Gerichts, ist das auch eine Straftat, und Sie sollten es der Polizei melden.
Ausführliche Informationen hierzu bekommen Sie unter folgendem Link: Wegweiser

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